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2,5% Steuern auf Lizenzeinnahmen

Lizenz-Inhaber, Patent-Inhaber, Franchisgeber, Autoren, Softwareentwickler oder andere Vermarktungs-Gesellschaften werden in Zypern als vermindert steuerpflichtig anerkannt.
Durch eine Änderung des Einkommensteuergesetzes vom Juli 2012 sind 80% des Einkommens aus geistigem Eigentum als angenommene Kosten pauschal absetzbar.
Die verbleibenden 20% des Einkommens aus geistigem Eigentum werden nach dem normalen Körperschaftssteuersatz von 12,5% besteuert, so dass darauf eine Besteuerung des Gesamteinkommens aus geistigem Eigentum von 2,5% resultiert, die niedrigste Rate in der EU.
Lizenzgebühren für die Nutzung von Rechten innerhalb Zypern unterliegen einer Quellensteuer von10%.
Lizenzgebühren für die Nutzung von Rechten außerhalb Zyperns unterliegen keiner Quellsteuer.
Geistiges Eigentum und Schutzrechte in der genannten Sonderregelung werden auf der Grundlage des zyprischen Markengesetzes, Patentgesetzes und Schutzrechten definiert.
Patentrechte sind Rechte aus der Verwertung und Veräußerung von Patenten.
Marktrechte sind Rechte aus der Verwertung oder Veräußerung von Marken und Markennamen.
Urheberrechte/Copyrights sind Rechte aus der Verwertung oder der Veräußerung von Urheberrechten/Copyrights. Urheberrechte und Copyrights umfassen alle Autorenrechte des Schrifttums, der Musik, des Films usw. inklusive Rechte an Produktionen aus vorgenannten Rechten und Künstlerrechte jeglicher Art.
Designrechte sind Rechte aus der Verwertung oder der Veräußerung von Designen und Gebrauchsmustern.

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W-V Law Firm LLP
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Telefon: +40 (0)316300470