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Finanzdienstleistungen (Romania Investment Firms RIF)

Zypern-Kapitalanlagegesellschaften (CIF) sind Unternehmen mit Sitz in Zypern, die durch die CySEC (Cyprus Securities and Exchange Commission) lizenziert sind, um ein oder mehrere Wertpapierdienstleistungen für ein oder mehrere Investitionspapiere an Dritte anzubieten.
Das Gesetz zur Regelung von internationalen gemeinsamen Anlageplänen (IGA), Gesetz Nr.47(I) aus 1999, hat den erforderlichen rechtlichen Rahmen für die Registrierung, die Regelung von Geschäftstätigkeiten und die Überwachung von IGA geschaffen.
IGA können in der Rechtsform
• Einer internationalen Kapitalgesellschaft mit Festkapital (International Fixed Capital Company),
• Einer internationalen Kapitalgesellschaft mit variablem Kapital (Internationa Variable Capital Company),
• Eines internationalen Trust-Anlageplanes (International Unis Trust Sheme) oder
• Einer internationalen Investment-KG (international Investment Limited Partnership)
entstehen.
Ziel eines IGA ist das gemeinsame investieren der Gelder der Anleger.
IGA sind grundsätzlich wie jede andere Rechtsperson steuerpflichtig. Allerdings bestehen für die IGA bei der Besteuerung verschiedene wichtige, vorteilhafte Ausnahmeregelung, die kurz folgendermaßen zusammengefasst werden können:
– Vollständige Befreiung von Steuern und Gewinne nicht ansässiger natürlichen Personen, Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften die Management oder Trust- Verwaltungsdienste anbieten,
– Die von einem IGA erwirtschafteten Gewinne und Erträge werden mit einem geringen Gesamtsteuersatz besteuert.
– von der Besteuerung befreit für ausländische Dividenden
– Keine Quellsteuer auf Einkommensrückführung durch IGA
Das Gesetz Nr. 225(I) von 2002 zur Regelung von Organismen für die gemeinsame Anlagen in Wertpapieren(OGAQ) hat den erforderlichen rechtlichen Rahmen für die Registrierung, die Regulierung und die Vermarktung von einheimischen und ausländischen Fonds in Zypern geschaffen.
Als OGAW gelten Organisationen welche einzig darauf ausgerichtet sind, öffentliche gesammeltes Kapital über Börsen, Bankeinlagen und andere Anlageformen gemeinschaftlich in Wertpapiere zu investieren, deren Geschäftsbetrieb auf Risikoprinzipien der Diversifizierung aufbaut unter Verwendung des Vermögens der Organisation liquidiert werden können.
OGAW können in der Rechtsform
• eines offenen Wertpapierinvestmentfonds (Mutual Funds) oder
• einer Investmentkapitalgesellschaft mit variablem Kapital (Variable Capital Investment Company)
auftreten.
OGAW unterliegen wie jede andere Rechtsperson in Zypern der Besteuerung. Es bestehen dabei allerdings für OGAW erhebliche folgende Vorteile:
• Befreiung von der Besteuerung ausländischer Dividenden
• Befreiung von der Gewinnbesteuerung beim Verkauf von Wertpapieren
• Keine Quellsteuer auf Einkommensrückführungen durch OGAW.

Kontakt

W-V Law Firm LLP
Bulevardul Mihail Kogalniceanu 51, Sc. 1, Et. 3, Ap 15
050104 Bucuresti Sector 5
Romania

Telefon: +40 (0)316300470