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Immobilienbranche

Ob  Immobilienhändler oder zum Kauf einer Immobilie als Kapitalanlage – mit einer Zypern Limited nutzen Sie die geringe Unternehmenssteuer von 12,5 % auf alle Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.

So liegen z.B. Vermögenswerte innerhalb der Zypern Limited per Gesetz der völligen Diskretion und dem Schutz u.a. durch das Gesellschaftsrecht der Republik Zypern. Zinsen, Aktiengewinne, Beteiligungsgewinne und Veräußerungserlöse unterliegen nicht der zyprischen Steuerpflicht. Vermögen kann somit in Zypern diskret verwaltet werden und steuerbefreit anwachsen.

Seit dem Eintritt von Zypern in die EU am 1 Mai 2004 gelten EU-Staatsbürger nicht mehr als Ausländer im Sinne  des Gesetzes zur Regelung des Immobilienerwerbs durch Ausländer (Acquisition of Immovable Property (Alien) Law). EU-Staatsbürger mit ständigem Wohnsitz in Zypern werden im Hinblick auf jegliche Immobilienerwerb zyprischen Staatsbürgern gleichgestellt. EU-Staatsbürger ohne ständigen Wohnsitz in Zypern können in Zypern Land und Baugrundstücke ohne Einschränkung erwerben, für den Erwerb von Wohnungen, Häusern und anderen Immobilien bedürfen sie jedoch der Genehmigung des Ministerrates.

 Besonderheiten für Immobilienkaufvertrages

  • Vertrag muss in Schriftform erfolgen
  • Deponieren einer Kopie des Kaufvertrages durch den Käufer beim Landregister innerhalb 2 Monaten nach Unterzeichnung (wichtig zur Sicherstellung der Rechte des Käufers)
  • Voreintragung des Verkäufers als Eigentümer der Immobilie.

Soweit der Käufer den Vollzug des Vertrages wie Übertragung und Registrierung des Immobiliareigentums, per Gerichtsbeschluss erwirken will, müssen weitere Voraussetzungen, wie etwa die Aufforderung an den Verkäufer, die Zustimmung zur Eigentumsübertragung vor dem Landregister zu erklären, sowie die Beachtung der hierfür und für die Antragstellung bei Gericht zu beachtenden Fristen, erfüllt sein.

Beim Kauf von Immobilien zu industriellen oder kommerziellen Zwecken kann je nach Art der Geschäftsplanung eine zusätzliche behördliche Genehmigung erforderlich sein.

Immobilienerwerb durch EU-Ausländer

Für EU- Ausländer benötigen für den Kauf einer Immobilie einer Genehmigung des Ministerrates.

Gemäß dem zyprischen Gesetz Kapital 109 für den Kauf von Immobilien in Zypern kann ein EU-Ausländer nur eine  Immobilie kaufen. Dies kann entweder ein  Haus/Villa oder eine Eigentumswohnung oder ein Stück Land bis zu 3 Donums (ca. 4,000 qm) sein.

 Grundbesitzsteuer

Der eingetragene Eigentümer unterliegt der jährlichen Grundsteuer (Immovable property tax), die sich auf der Basis des Marktwertes der Immobilie vom 1.Januar 1980 berechnet.

1980 Grundstückswerte        Steuersatz              Steuer             Summiert

Bis  €1  – €12.500                            steuerfrei

€12.501  –  €40.000                          0,6 %                           €240                      €240

€40.001  – €120.000                        0,8%                            €640                      €880

€120.001 – €170.000                        0.9%                            €450                    €1.330

€170.001 – €300.000                        1.1%                         €1.430                     €2.760

€300.001 – €500.000                        1.3%                        €2.600                    €5.360

€500.001 – €800.000                        1.5%                        €4.500                    €9.860

€800.001 -€3.000.000                     1.7%                      €37.400                    €47.260

Über €3.000.000                                1.9%

Eine Gemeindegebühr wir zur Finanzierung der Mühlabfuhr, Straßenreinigung, Beleuchtung usw. erhoben und beträgt je nach Größe des Grundbesitzes zwischen 50 und 170 EUR pro Jahr.

Mietverträge

Im zypriotischem Recht wird grundsätzlich nicht nach Gewerbe-und Wohnraummiete unterschieden, beide Mietarten werden im wesentlichen gleich behandelt.

Kontakt

W-V Law Firm LLP
Bulevardul Mihail Kogalniceanu 51, Sc. 1, Et. 3, Ap 15
050104 Bucuresti Sector 5
Romania

Telefon: +40 (0)316300470